Privater Test — nicht öffentlich
So funktioniert Sonexa

Von der ersten Anfrage bis zum neuen Job

Im DACH-Raum begleiten wir dich auf jedem Schritt — vertraulich, kostenlos und ohne Blindbewerben.

Dein Weg zum neuen Job

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Schritt 1: Kostenlose Registrierung (5 Min.)

Du füllst unser Formular aus — Qualifikation, aktuelle Situation, Wünsche und Kontaktdaten. Keine Bewerbungsunterlagen nötig.

Name, Kontakt, Qualifikation
Gewünschtes Mindestgehalt
Bereitschaft zu Umzug oder Pendeln
Konkurrenzverbot und Rückzahlungsklauseln
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Schritt 2: Arbeitgeber entdecken dein anonymes Profil

Dein Profil ist anonymisiert im Kandidatenpool sichtbar. Passende Arbeitgeber finden dich und fragen über Sonexa ein Kennenlernen an — deine Identität bleibt geschützt, bis du zustimmst.

Anonym, bis du zustimmst
Arbeitgeber sehen keine Kontaktdaten
Keine Verpflichtung
Kostenlos für dich
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Schritt 3: Anerkennungscheck

Wir prüfen, ob deine Qualifikation direkt anerkannt wird oder ob Nachweise nötig sind. In den meisten Fällen geht das schnell.

Prüfung der Anerkennung
Beratung zu Dokumenten
Ggf. Gleichwertigkeitsbescheinigung
Wir begleiten den Prozess
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Schritt 4: Matching mit Top-Arbeitgebern im DACH-Raum

Passende Arbeitgeber entdecken dein anonymes Profil im Kandidatenpool und fragen über Sonexa ein Kennenlernen an. Wir stellen den Kontakt erst her, wenn du zustimmst — kein Blindbewerben.

Partnerbetriebe in DE / AT / CH
Akustik, Optik, Klinik, Kette
Anfragen kommen zu dir, nicht umgekehrt
Du entscheidest, wen du triffst
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Schritt 5: Vorstellungsgespräch & Verhandlung

Wir bereiten dich aufs Interview vor und verhandeln das Angebot für dich. Besonders im Schweizer Markt gibt es oft Verhandlungsspielraum.

Interviewcoaching
Gehaltsverhandlung
Prüfung des Arbeitsvertrags
Klärung aller offenen Punkte
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Schritt 6: Unterschrift & Neustart

Du unterschreibst deinen Vertrag. Wir helfen bei der Ummeldung, Wohnungssuche und allen Formalitäten rund um den Neustart.

Anmeldung in der Gemeinde
Tipps zur Wohnungssuche
Grenzgänger-Status klären
Follow-up nach 3 Monaten

Häufige Fragen

Kostet die Vermittlung etwas für mich?+

Nein. Für Kandidaten ist unsere Vermittlung vollständig kostenlos. Wir werden ausschliesslich vom Arbeitgeber vergütet, wenn eine Platzierung erfolgreich ist.

Wie lange dauert der gesamte Prozess?+

Die Dauer hängt von deiner Situation ab. Zum Prozess gehören: Erstgespräch, Erstellung deines Kandidatenprofils, Matching und Interviews sowie die Vertragsverhandlung. Wir begleiten dich durch jeden Schritt.

Mein Qualifikation wurde in Deutschland erworben — wird sie in der Schweiz anerkannt?+

Ja. Deutsche und österreichische Berufsabschlüsse im Bereich Hörakustik und Augenoptik werden in der Schweiz offiziell anerkannt. Das Anerkennungsverfahren läuft über SECO oder SBFI. Wir begleiten dich dabei und stellen die notwendigen Unterlagen zusammen.

Ich habe ein Konkurrenzverbot — ist das ein Problem?+

Nicht zwingend. In Deutschland sind Konkurrenzverbote auf maximal 2 Jahre begrenzt und müssen mit einer Entschädigung verbunden sein. Viele Klauseln sind rechtlich anfechtbar. Zudem gilt dein Konkurrenzverbot meist nur innerhalb Deutschlands — ein Job in der Schweiz ist oft nicht davon betroffen. Wir prüfen das kostenlos mit dir.

Muss ich umziehen oder kann ich pendeln?+

Das hängt von deinem Wohnort ab. Wer z.B. in Freiburg, Konstanz, Lörrach oder Salzburg wohnt, kann gut als Grenzgänger pendeln. Als Grenzgänger zahlst du Steuern in der Schweiz, aber dein Sozialversicherungsstatus bleibt in Deutschland. Wir klären die Details mit dir im Erstgespräch.

Kann ich als Teilzeitkraft vermittelt werden?+

Ja. In der Schweiz gibt es viele Stellen auch in Teilzeit (60–80%). Bitte gib dies in deiner Registrierung an.

Welche Regionen haben die besten Stellen?+

Die meisten Stellen gibt es in den bevölkerungsreichen Ballungsräumen. Mit Deinem Profil sehen wir sofort, wo es für Deine Qualifikation gerade die beste Nachfrage gibt.

Ich habe eine Rückzahlungsverpflichtung gegenüber meinem aktuellen Arbeitgeber. Was nun?+

Rückzahlungsklauseln (z.B. für Fortbildungen) sind in Deutschland auf maximal 5 Jahre begrenzt und müssen verhältnismäßig sein. In vielen Fällen übernimmt der neue Schweizer Arbeitgeber diese Kosten als Übernahmeprämie. Wir verhandeln das für dich.

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