Du willst wechseln — und schaust deinen alten Vertrag an. Da steht: "Konkurrenz­verbot, 24 Monate, im Umkreis von 100 km." Klingt erstmal heftig. Ist es aber oft nicht.

Wie ein Konkurrenzverbot rechtlich überhaupt aussehen muss

In Deutschland regelt § 74 ff. HGB das Konkurrenzverbot. Damit es überhaupt wirksam ist, müssen mehrere Punkte erfüllt sein:

  1. Karenzentschädigung: Der Arbeitgeber muss dir mindestens 50% deiner letzten vertraglichen Bezüge für die gesamte Dauer des Verbots zahlen. Sonst — verbindlich — ist das Verbot nichtig.
  2. Höchstdauer 2 Jahre: Längere Klauseln sind unwirksam.
  3. Berechtigtes geschäftliches Interesse: Reine "Du sollst hier nicht weg"-Klauseln halten vor Gericht selten.
  4. Räumliche und sachliche Begrenzung: "Komplette EU, alle Branchen" ist regelmässig zu weit.

Wo es brenzlig wird

Das Verbot greift im Inland — wer nach Schweiz oder Österreich wechselt, bewegt sich oft schon ausserhalb dessen, was das deutsche Konkurrenzverbot praktisch durchsetzen kann. Schweizer Arbeitgeber sind durch ein deutsches Verbot in der Regel nicht direkt gebunden; auch die Vollstreckung deutscher Unterlassungs­urteile gegen Mitarbeiter in der Schweiz ist schwerfällig.

In Österreich gilt § 36 AngG: ähnliche Logik wie in Deutschland, aber die Karenz­entschädigung ist nicht zwingend — was die Klauseln im Einzelfall sogar strenger macht. Hier lohnt sich anwaltliche Prüfung.

Vier rote Flaggen, bei denen sich Hinschauen lohnt

  • Keine Karenz­entschädigung im Vertrag → das Verbot ist meist unverbindlich.
  • Verbot über 2 Jahre → ausser ganz speziellen Fällen unwirksam.
  • "Weltweit" oder "in jeder Branche" → mit hoher Wahrscheinlichkeit zu weit.
  • Keine konkrete Tätigkeits­beschreibung → angreifbar.

Was wir empfehlen

Bevor du dir Sorgen machst, lass deinen Vertrag sichten. Wir prüfen Konkurrenz­verbote für unsere Kandidaten kostenlos im Erstgespräch. In den meisten Fällen ist das Thema nach 20 Minuten erledigt — und wir wissen, welche Klauseln in welchen Bundesländern und Kantonen wirklich Wirkung entfalten.

Konkurrenz­verbote werden gerne als Schreckgespenst inszeniert. In der Praxis halten sie oft weniger, als sie versprechen.